Bildungsscheck & Prämiengutschein

Bildungsscheck & Prämiengutschein

Möglichkeiten, Ihren Englisch-Unterricht bei Stevens English Training fördern zu lassen

Bildungsscheck und Prämiengutschein

Den „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen.

Zielgruppen des Bildungsschecks sind folgende Personen mit Wohnsitz in NRW:

  • Beschäftigte
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Berufsrückkehrende
  • Selbständige

Pro Kalenderjahr kann ein Bildungsscheck in Anspruch genommen werden.
Gefördert werden 50 % der Gesamtausgaben der Bildungsmaßnahme, höchstens jedoch 500,- € pro Bildungsscheck. Fahrten/Unterbringung können nicht gefördert werden.

Nähere Informationen zu den Förderhöhen, den Einkommensgrenzen sowie den jeweiligen Ausgabestellen bekommen Sie hier.

Der Weg zum Bildungsurlaub

Die Teilnahme an einem Stevens Seminar nach dem AWbG liegt vor, wenn drei Voraussetzungen dafür gegeben sind:

  • Es muss sich um eine politische oder berufliche Bildung handeln
  • Durchführung von einer anerkannten Einrichtung
  • Für jedermann zugänglich sein

Um als anspruchsberechtigter Arbeitnehmer an einem solchen Seminar teilzunehmen, also Bildungsurlaub zu beantragen, muss ein bestimmter Weg eingehalten werden. Dann kann Freistellung von der Arbeit zum Zweck der beruflichen und politischen Weiterbildung bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts verlangt werden.

Gerne laden wir Sie zu einer unverbindlichen Beratung ein und klären Ihre Fragen rund um die Einreichung des Bildungsurlaubes wie zum Beispiel:

  • Anspruchsberechtigung
  • Umfang des Anspruchs auf Freistellung für Arbeitnehmerweiterbildung
  • Bildungsurlaub als Sprachreise in einem anderen Land
  • Einschränkungen und Sonderfälle

Auch umfasst diese Beratung folgende Themenpunkte:

So klappt’s mit dem Bildungsurlaub

  • Unterlagen des Seminarveranstalters besorgen
  • Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber stellen
  • Nach drei Wochen Reaktion des Arbeitgebers prüfen
  • Innerhalb einer Woche Gleichwohl-Erklärung abgeben
  • Nach der Veranstaltung: Teilnahme nachweisen